Der Vorstand des SV 1950 Chemnitz gibt eine konkretisierte Sportplatzordnung für das Heimspiel am Samstag, den 12.11.2022, gegen den SV Burg Stargard 09, bekannt.
Der Vorstand des SV 1950 Chemnitz e. V. hat im Rahmen seines Hausrechts für das
Vereinsgebäude und die Liegenschaft des Vereinsgeländes (Am Sportplatz 1
17039 Blankenhof/OT Chemnitz) die Sportplatzordnung zum störungsfreien Verlauf
des Punktspiels am 12.11.2022, 14:00 Uhr, SV 1950 Chemnitz e. V. gegen den SV
Burg Stargard 09 e. V. wie folgt präzisiert:
Der Zuschauerbereich der Sportanlage wird in insgesamt 4 Teilbereiche gegliedert:
Teilbereich I – (gelb): Familienbereich/Kinderbereich
In diesem Bereich können sich aufgrund der vorhandenen Sitzgelegenheiten
Familien mit Kindern, Kinder und Senioren aufhalten, unbeschadet ihres
Fansupports.
Das Mitführen von Fanutensilien ist erwünscht und die Anbringung von
Supportbannern an den Banden ist untersagt. Der Getränke- und
Lebensmittelverzehr ist möglich, der Ausschank erfolgt in Mehrwegbechern gegen
Pfand im Bereich III a. Einwegbecher bzw. Pappteller sind in vorhandenen
Mülleimern zu entsorgen. Der Konsum von Glasflaschen ist bis 60 Minuten nach
Spielende untersagt. Das Mitführen von Hunden ist gänzlich untersagt. Das Mitführen
eigener Sitzgelegenheiten (Camping- oder Angelstühlen) ist zulässig.
Teilbereich II: (blau) Fan- und Seniorensupport SV 1950 Chemnitz e. V.
In diesem Bereich halten sich im Schwerpunkt die Fans des SV 1950 Chemnitz e. V.
im Stehplatzbereich und im Bereich der ortsgebundenen Sitzplätze Ehrenmitglieder
bzw. lebensältere Fans des SV 1950 Chemnitz auf. Die Anbringung von Bannern
an den Banden ist zulässig. Der Getränke- und Lebensmittelverzehr ist möglich,
der Ausschank erfolgt in Mehrwegbechern gegen Pfand im Bereich III a.
Einwegbecher bzw. Pappteller sind in vorhandenen Mülleimern zu entsorgen. Der
Konsum von Glasflaschen ist bis 60 Minuten nach Spielende untersagt. Das
Mitführen von Hunden ist gänzlich untersagt.
Teilbereich III a: (grün) Aufenthaltsbereich Ausschank
In diesem Bereich ist der Aufenthalt auf Wunsch bei Konsum und Verzehr von
Getränken und Speisen an vorhandenen Stehtischen möglich. Wünschenswert ist
für Personen des jeweiligen Fansupports ein kurzzeitiger Aufenthalt zum
Erwerb entsprechender Produkte. Der Getränke- und Lebensmittelverzehr ist
möglich, der Ausschank erfolgt in Mehrwegbechern gegen Pfand. Einwegbecher
bzw. Pappteller sind in vorhandenen Mülleimern zu entsorgen. Der Konsum von
Glasflaschen ist bis 60 Minuten nach Spielende untersagt. Das Mitführen von
Hunden ist gänzlich untersagt.
Teilbereich III b: Neutraler Zuschauerbereich (Bereich endet an der
Anzeigentafel)
In diesem Stehplatzbereich können sich Familien mit Kindern, Kinder und Senioren
mit oder ohne konkreter Faneigenschaft aufhalten.
Das Mitführen von Fanutensilien ist erwünscht, die Anbringung von
Supportbannern an den Banden ist untersagt. Der Getränke- und
Lebensmittelverzehr ist möglich, der Ausschank erfolgt in Mehrwegbechern gegen
Pfand im Bereich III a. Einwegbecher bzw. Pappteller sind in vorhandenen
Mülleimern zu entsorgen. Der Konsum von Glasflaschen ist bis 60 Minuten nach
Spielende untersagt. Das Mitführen von Hunden ist gänzlich untersagt. Das Mitführen
eigener Sitzgelegenheiten (Camping- oder Angelstühlen) ist zulässig.
Im Bereich der Auswechselbank der Teams ist ausschließlich ein Aufenthalt
von Personen gestattet, die im Rahmen der elektronischen Spielerfassung
benannt sind. Der Bereich hinter den Bänken ist für Zuschauer gesperrt.
Teilbereich IV: Fansupport SV Burg Stargard 09/“Stargarder Jungs“
In diesem Bereich halten sich im Schwerpunkt die Fans des SV Burg Stargard
09/“Stargarder Jungs“ im Stehplatzbereich auf. Die Anbringung von Bannern an
den Banden ist zulässig. Der Getränke- und Lebensmittelverzehr ist möglich, der
Ausschank erfolgt in Mehrwegbechern gegen Pfand im Bereich III a. Einwegbecher
bzw. Pappteller sind in vorhandenen Mülleimern zu entsorgen. Der Konsum von
Glasflaschen ist bis 60 Minuten nach Spielende untersagt. Das Mitführen von
Hunden ist gänzlich untersagt.
Der Vorstand des SV 1950 Chemnitz e. V. hofft auf einen spannenden Sportnachmittag und Fairplay auch zwischen den Zuschauern.
Der SV 1950 Chemnitz e. V. kündigt an, sämtliche strafrechtlich relevante oder
ordnungsrechtliche Verstöße zur Anzeige zu bringen. Den Weisungen der
eingesetzten Ordner ist Folge zu leisten.
Störungen von Personen können und werden im Rahmen des Hausrechts
sanktioniert – Platzverweisung.
Parkplatzsituation:
Sollten die Parkmöglichkeiten auf dem öffentlichen Parkplatz (Ecke Gartenstraße/Am
Sportplatz) nicht ausreichen, so kann entlang der Umfriedung des Sportgeländes
(Straße Am Sportplatz) entsprechend der StVO bzw. auf der Zuwegung zum
Gelände der Agrargenossenschaft hinter den Bereichen III b und Bereich VI geparkt
werden.
Im Bereich des Haupteinganges Straße am Sportplatz und der Zuwegung zum
kleinen Trainingsplatz (Bereich Zuwegung Agrargenossenschaft) sind
Rettungswege/Rettungsgassen vorzuhalten.
Für den Vorstand:
Torsten Blauch, 1. Vorsitzender SV 1950 Chemnitz e. V.